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Dr. Frank Neuhaus
Praxis für Zahnheilkunde

Dortmunder Straße 12
44575 Castrop-Rauxel
praxis@zahnarzt-neuhaus.de

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Die NEWS aus unserer Praxis!

Kann man eine Zahnbehandlung von der Steuer absetzen?

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Die steuerlich geltende sogenannte "außergewöhnliche Belastung" wird prozentual vom Gesamteinkommen berechnet. Bei der jährlichen Lohn- oder Einkommenssteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt, hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Zahl der Kinder (BZÄK) ab.

Photo-aktivierte Therapie? PACT®
Antibakterielle Behandlung ohne Antibiotika

Hierbei handelt es sich um eine antibakterielle Behandlung ohne Antibiotika. Hauptanwendungsgebiet ist die begleitende Behandlung von Parodontitis und Periimplantitis, d.h. von entzündlichen Zahnfleischtaschen um natürliche Zähne oder Implantate. Diese werden von Bakterien verursacht, die auf der Oberfläche einen Biofilm bilden; oberstes Ziel ist also die Beseitigung der Bakterien.

Im Anschluss an die mechanische Reinigung mit Schallinstrumenten und ggf. Pulverstrahlgeräten wird in die Tasche ein Gel eingebracht, welches den PACT®-Farbstoff Toloniumchlorid enthält. Dieser sogenannte Photosensitizer lagert sich an die Zellwände der Bakterien an und wird nach kurzer Einwirkzeit mit einem Diodenlaser aktiviert, dabei setzt der Farbstoff aktivierten Sauerstoff frei, der zu einer Abtötung der Bakterien führt. Durch das Verfahren werden grampositive, gramnegative und auch antibiotikaresistente Keime zu 99,9% eliminiert. Nach der Behandlung wird der Farbstoff rückstandsfrei abgespült, so dass es keine Beeinträchtigung der Wundheilung oder der Ästhetik gibt.

Möchten Sie mehr über diese Therapie erfahren? Sprechen Sie uns an.

Bleaching: Können Zahnaufheller den Körper an sich schädigen oder Allergien auslösen?

Bei entsprechender Beachtung der Anwendungsvorschriften und unter gründlicher Entfernung des überschüssigen Bleichgels sind derzeit keine weiteren Nebenwirkungen bekannt. Hinsichtlich des Auftretens von Allergien liegen keine wissenschaftlichen Daten vor (Autor: Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer BZÄK).

Muss eine Behandlung im EU-Ausland grundsätzlich von der Krankenkasse genehmigt werden?

Gesetzlich Krankenversicherte können eine (zahn-)ärztliche Behandlung innerhalb der Grenzen der EU auch jenseits der Notfallversorgung in Anspruch nehmen. Diese europäische Rechtsprechung (EuGH, C-385/99) hat auch der deutsche Gesetzgeber umgesetzt und die Gesetze entsprechend erweitert (§ 13 SGB V). Damit ist im Prinzip eine ambulante (zahn-)ärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung durch die eigene Krankenkasse möglich. Der gesetzlich versicherte Patient wird nach dem Kostenerstattungsprinzip als Selbstzahler behandelt, bezahlt seine Rechnung direkt an den Zahnarzt und lässt sich den erstattungsfähigen Anteil durch seine Krankenkasse erstatten. Eine stationäre Behandlung muss die gesetzliche Krankenkasse jedoch vorab genehmigen. Auch eine Versorgung mit Zahnersatz ist genehmigungspflichtig (BZÄK).

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